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Versicherungs ABC

Assistance
Aus Frankreich stammende Dienstleistung, deren Hauptziel es ist, dem Kunden in
Notsituationen rund um die Uhr rasch und unbürokratisch zu helfen (z.B.
medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von
Reisedokumenten, etc.).


Begünstigte oder bezugsberechtigte Person
Diese Person erhält im Rahmen der Lebensversicherung die Versicherungssumme
bei Ableben des Versicherungsnehmers.


Besitzwechselkündigung
Bei einem Hausverkauf werden zunächst die dafür abgeschlossenen Versicherungen
vom Hauskäufer übernommen. Dieser hat nun die Möglichkeit, die Versicherung zu
kündigen (= Besitzwechselkündigung). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats
ab Kauf schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Auch das
Versicherungsunternehmen kann bei einem Besitzwechsel von ihrem
Kündigungsrecht Gebrauch machen.


Betriebliche Kollektivversicherung
Ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen möglich
und wurde zur Stärkung der „zweiten Säule“ eingeführt. Sie ist eine besonders
sichere Form der Altersvorsorge und kann von Betrieben daher gut als weiteres
Instrument der Mitarbeitermotivation benützt werden


Bonus-Malus-System
Die Prämienbemessung richtet sich nach dem Schadenverlauf während einer
Beobachtungsperiode: Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung
stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden steigt
sie nach und nach bis zu einem festgelegten Vielfachen der Tarifprämie.


Dauerrabatt
Für langjährige Versicherungsverträge wird von bestimmten Versicherungen ein
Prämiennachlass gewährt („Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich
vereinbarten Laufzeit gekündigt, muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in
Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden. Nicht so
bei Wüstenrot: Unsere Sachversicherungsprodukte weisen generell eine
unbestimmte Laufzeit aus, sind nach den Bestimmungen des KSchG nach drei
Jahren kündbar und es gibt keine Form von Dauerrabatt- oder Treuebonus-
Rückforderungen.


Deckungsstock (Deckungskapital)
In der Höhe des Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung
übernommenen Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom
übrigen Vermögen zu verwalten ist (§ 20 Abs. 1 VAG).


Dread-Disease-Deckung
Die Dread-Disease-Deckung ist ein möglicher Einschluss in die Lebensversicherung.
Sie sieht eine Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten vor, wie z.B.
Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen und Multiple
Sklerose.


Einbruchsdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn ein Täter in die versicherten Räumlichkeiten
durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen
einbricht oder unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die
nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt.


Einmalerlag
Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird
zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt.


Er- und Ablebensversicherung
Gilt mit ihren zahlreichen Möglichkeiten als wichtigste Form der Lebensversicherung.
Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft
bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der
vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der
vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als
Pension oder einmalig ausbezahlt werden.


Finanzmarktaufsicht (FMA)
Die Finanzmarktaufsicht ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen
und Pensionskassen.


Fondgebundene Lebensversicherung
Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der
Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab.
Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser
Vermögensanlage beteiligt.
Garantiezinssatz
Garantierte Verzinsung in der Lebensversicherung, wird von der Finanzmarktaufsicht
(FMA) festgelegt (Mindestzinssatz).


Generationenvertrag
Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die
aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen für den Unterhalt (= Pensionen)
der Rentner sorgen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise
für sie gesorgt wird.


Gewinnbeteiligung
Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des
Direktversicherers. Sie setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden
Versicherungszweig einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden
Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von
den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig.


Gliedertaxe
In der privaten Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei
Gebrauchsunfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe
bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil und ist
Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad nach einem Unfall.


IVK - Internationale Versicherungskarte
Die Grüne Karte oder offiziell „Internationale Versicherungskarte für den
Kraftverkehr“ bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des
jeweiligen Gastlandes. Österreichische Fahrzeuge benötigen für die Einreise in
Staaten der EU, Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz und Andorra keine Grüne
Karte. Grundsätzlich wird aber empfohlen, diese trotzdem mitzuführen (erhältlich
beim eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer).


Kapitalversicherung
Versicherung, bei der die Versicherungsleistung zu einem vertraglich festgelegten
Zeitpunkt erfolgt.


Krankenhaus-Taggeldversicherung
Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommt man für jeden Tag
eines Krankenhausaufenthaltes einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich
entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.


Kündigung
Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die vom Versicherungsnehmer und
vom Versicherer ausgesprochen werden kann. Ziel ist, den Versicherungsvertrag
sofort oder mit Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.


Kündigungsfrist
Ist ein bestimmter Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem Ablaufdatum
liegen muss. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate; in der Kfz-
Haftpflichtversicherung immer 1 Monat.


Kulanz
Entgegenkommende Behandlung eines Geschäftspartners aus kaufmännischen
Erwägungen, z.B. entgegenkommende Regulierung von Schäden.


Kumulierung, Kumul
Anhäufung von Risken findet statt, wenn Risken statt einander im Portefeuille
auszugleichen gleichzeitig schlagend werden.


Leistungen
Versicherungsleistungen sind Aufwendungen auf Grund des Eintrittes des
Versicherungsfalles (eines Schadens bzw. des Erreichens des Vertragszieles wie
z.B. in der Lebensversicherung).


Neuwert
Begriff in der Sachversicherung. Es wird jener Betrag ersetzt, der aufgewendet
werden muss, um eine versicherte Sache neu zu beschaffen.


Obliegenheiten
Bestimmte, festgelegte Pflichten von Versicherungsnehmern gegenüber dem
Versicherer. Sie sind zum Teil im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, aber auch in
den relevanten Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages genau
angeführt.


Personenversicherung
Umfasst die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung.


Portefeuille
Zwei Bedeutungen: Entweder Gesamtheit der vom Direkt- bzw. Rückversicherer
übernommenen Risiken oder Gesamtheit der Veranlagungstitel (Wertpapiere,
Liegenschaften usw.).


Prämien
Erst- und Folgeprämien sind die Preise für den Versicherungsschutz und daher
(versicherungstechnische) Erträge.


Preisindex für Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsleistungen (PI-KHL)
Der PI-KHL 1986 ist ein Gesamtindex, der sich entsprechend der Aufgliederung der
Entschädigungsleistungen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zusammensetzt.
Die wichtigsten Positionen sind: Kfz-Reparaturkosten, Schmerzengelder und
Regress von Sozialversicherungsträgern.


Provisionen
Vergütung des Direktversicherers an seine Vertreter, an Makler oder andere
Vermittler oder andere Versicherungsunternehmen für deren Kosten im
Zusammenhang mit dem Abschluss und der Verwaltung von
Versicherungsverträgen.


Rententafeln
Rententafeln gelten als wichtigste Kalkulationsgrundlage in der Lebens- und
Krankenversicherung. Sie basieren auf den Sterbetafeln aus der Volkszählung (diese
werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmenbedingungen zur
Berechnung ändern). Die neuesten Rententafeln, die der gestiegenen
Lebenserwartung Rechnung tragen, kommen für neue Verträge ab 01.01.2006 zum
Einsatz.


Rentenversicherung (Pensionsvorsorge)
Mit der Rentenversicherung sorgt man für die Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrags
erhält man monatlich eine Rente ausgezahlt. Die Dauer der Rentenzahlung kann
zudem individuell vereinbart werden.


Risiken (Risken)
Versicherte Gegenstände, Gefahren oder Interessen. Die Möglichkeit eines
Schadens wird als Risiko bezeichnet.


Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur
Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das
Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die
Versicherung vollständig.


Rückkaufwert
In der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt der Rückkaufswert die Höhe des an
den Versicherungsnehmer zurückzuzahlenden Betrages bei vorzeitiger
Vertragsauflösung an.


Rücktritt
Durch einen Rücktritt wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw.
annulliert.


Schadenabwicklung
Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden
Erledigung.


Selbstbehalt
Jener Teil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf jeden Fall selber zu
tragen hat (Prozentsatz oder fixer Betrag).


Unterversicherung
Sollte die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zum
Schadenzeitpunkt geringer sein als der tatsächliche Wert der versicherten Sache,
liegt eine Unterversicherung vor. Die Schadenleistung durch den Versicherer
verringert sich im Verhältnis des tatsächlichen Wertes zur Versicherungssumme.


Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)
Zweck dieses Vereines mit Sitz in Wien ist die Wahrung und Förderung der
gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der österreichischen
Volkswirtschaft (§ 2). Die ordentliche Mitgliedschaft können die in Österreich gem. §
4 VAG konzessionierten Vertragsversicherungsunternehmen, auf die
Vermögensverwaltung beschränkten Versicherungsvereine, die ihren
Geschäftsbetrieb in eine Aktiengesellschaft eingebracht haben (§§ 61a ff VAG) sowie
sonstige österreichische Versicherungsholdings und
Versicherungsvermögensverwaltungsunternehmen mit Sitz in einem EWRVertragsstaat,
die eine Zweigniederlassung zum Betrieb der Vertragsversicherung in
Österreich gem. § 7 VAG besitzen, sowie Pensionskassen erwerben.


Verbraucherpreisindex (VPI)
Der Verbraucherpreisindex zeigt das Preisniveau der Waren und Dienstleistungen
des privaten Konsums an. Er ist ein aus Teilindizes (Messziffern)
zusammengewichteter Gesamtindex und gilt als Inflationsmaß.


Vermögensanlagen
Die Veranlagung der den Versicherungsunternehmen anvertrauten finanziellen Mittel
ist im Versicherungsaufsichtsgesetz 1992 geregelt: Bei der Kapitalanlage ist auf
Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine
angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen.


Versicherungsaufsicht, Versicherungsaufsichtsbehörde
Die Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB) ist Teil der Finanzmarktaufsicht (FMA), die
seit April 2002 als unabhängige Behörde eingerichtet worden ist. Die Beaufsichtigung
erstreckt sich über private Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich. Die
wichtigsten Aufgaben sind: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des
Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und
finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von
Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung
von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf
Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen
und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen.


Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 (BGBl. 569/1978) über den Betrieb und die
Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG).


Versicherungsnehmer
Vertragspartner der Versicherung.


Versicherungssumme
Vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz in Geldeinheiten.


Versicherungssteuer
4 %: Leben
11 %: Einmalerlagsversicherungen, wenn vor Ablauf von 10 Jahren ab
Vertragsabschluss ein Rückkauf erfolgt und die Versicherung dem Steuersatz von 4
% unterlegen hat
11 %: Rentenversicherungen, bei denen der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf
von 10 Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist und diese mit einer Kapitalzahlung
abgefunden werden.
Kranken: 1 %
Unfall: 4 %
Kraftfahrzeug-Haftpflicht: 11 % + motorbezogene Versicherungssteuer. Dieser
Steuer unterliegen Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder, für
die nach österreichischem Recht Versicherungspflicht besteht.
Hagel: 0,2 %o) der Versicherungssumme pro Jahr
Feuer: 11 % + 4 %
Sonstige Sachversicherung: 11 %


Versicherungsgesetz
Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 (BGBl. 2/1959) über den
Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 1958).


Volatilität
Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 (BGBl. 2/1959) über den
Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 1958).


Wiederbeschaffungswert
Der Versicherer leistet den Beitrag, der aufgewendet werden muss, um eine
versicherte Sache gleicher Art im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des
Versicherungsfalles wiederzubeschaffen.

 

VHB Versicherungsmaklerbüro

Bacher GmbH

Märzenkeller 5a

A-8850 Murau

 

T.: +43 (0) 3532 2606

F.: +43 (0) 3532 2606-4

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