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Schadensfall - was nun?

RICHTIGES VERHALTEN IM SCHADENSFALL ERSPART VIEL ÄRGERNIS

  • Ein KFZ-Schaden kann jedem Autofahrer passieren....
  • Sofort das Fahrzeug anhalten und am Unfallort bleiben ( gesetzliche Pflicht).
  • Unfallstelle sofort absichern (Warndreieck in ca. 100 m Entfernung zur Unfallstelle positionieren).
  • Bei Verletzten - Erste Hilfe leisten, Rettung und Polizei verständigen - die Exekutive muss auch bei alkoholisierten Beteiligten geholt werden sowie bei Sachbeschädigungen, wenn der Eigentümer nicht sofort verständigt werden kann. Wird die Polizei bei reinen Sachschäden geholt, wird eine Blaulichtsteuer eingehoben.
  • Die Beweissicherung ist besonders wichtig für die weitere Schadensabwicklung.  Machen Sie Fotos von verschiedenen Blickwinkeln ( dabei ist es wichtig, Fixpunkte wie Kanaldeckeln, Verkehrstafeln etc. auf die Bilder zu bekommen, um eine genaue Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Alle Beschädigungen fotografieren.
  • Erstellen Sie ein Unfallskizze.
  • Verwenden Sie das Formular des Europäischen Unfallberichtes, um alle Daten des Gegners aufzunehmen (in der Aufregung vergisst man leicht etwas).
  • Wichtig ist die unverzügliche Meldung bei der Versicherung. Mit der Schadensmeldung wird die Versicherung informiert und eventuell ein Sachverständiger beauftragt, den Schaden zu schätzen. Damit wird gewährleistet, dass nur kausale Schäden anerkannt werden.

 

 UNFALL im AUSLAND


 In jedem Fall die Polizei kontaktieren und die IVK - Internationale Versicherunskarte bereithalten.

 


 

SCHADENLEITFADEN FÜR HAUS UND HEIM

 

Tritt ein Schaden ein, unverzügliche Meldung beim Versicherer. Der Schadenshergang soll so genau wie möglich beschrieben werden und es ist oft
dienlich Fotos von der Schadensituation zu machen. In den meisten Fällen muss sofort gehandelt werden, um größere Schäden zu verhindern - daher machen Sie Fotos.
Bei größeren Schäden ist es notwendig, dass ein Sachverständiger die Kosten schätzt. Bis zu diesem Termin sollte NICHTS verändert werden.

 

Besonderheiten Haftpflichtschäden
Schäden, die gegenüber Dritten passieren. Generell wird eine Zeitwertentschädigung geleistet (dafür ist es von Vorteil das Alter der Sache mittels Anschaffungsrechnung nachweisen zu können).

 

Glasbruch
Glasbruchschäden sind unabhängig von der Schadensursache. Jedoch sind nicht alle Verglasungen automatisch gedeckt.

ACHTUNG: Backofentüren und Lampenschirme sind nicht automatisch versichert.
Ceran-Kochfelder sind grundsätzlich mitversichert.

 

Einbruch/Diebstahl
Behördliche Anzeige muss erstattet werden.
TIPP:  Machen Sie eine Liste aller Wertgegenstände (möglichst mit Foto) und verwahren Sie diese Liste an einem anderen Ort auf.
So ist die Aufnahme und Überprüfung der gestohlenen Wertgegenstände leichter.


Ein wichtiger Hinweis
Die beschädigten Sachen bzw. Geräte nicht vor Abschluss des Schadensfalles entsorgen!

 

 

 

VHB Versicherungsmaklerbüro

Bacher GmbH

Märzenkeller 5a

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